Anwendung:
Wasserdispergierbares Granulat (staubfrei). Fungizid für den Feld-, Obst-, Wein- und Zierpflanzenbau. Teilwirkung gegen Botrytis. Bei Birnen nicht anwenden.
Kultur
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Schaderreger/Wirkung
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Dosierungshinweise
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Auflagen
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Apfel
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Teilwirkung: Kelchfäule (Botrytis cinerea)
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Konzentration: 0.125 % Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: Während der Blüte.
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1, 2, 3, 4, 5
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Apfel
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Lagerschorf des Apfels Lentizellenfäulnis des Apfels Schorf des Kernobstes
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Konzentration: 0.125 % Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n)
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1, 3, 4, 5
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Steinobst
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Bitterfäule der Kirsche Schrotschuss Sprühfleckenkrankheit der Kirsche
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Konzentration: 0.125 % Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n)
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1, 3, 4, 5
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Reben
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Falscher Mehltau der Rebe Teilwirkung: Graufäule (Botrytis cinerea) Nebenwirkung: Rotbrenner
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Konzentration: 0.125 % Aufwandmenge: 2 kg/ha Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
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4, 5, 6, 7, 8
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Reben
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Schwarzfleckenkrankheit der Rebe
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Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 1.2 kg/ha Anwendung: Stadium BBCH 07-10 (C-D).
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4, 5, 8, 9
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Reben
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Weissfäule der Rebe
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Konzentration: 0.15 % Aufwandmenge: 2.4 kg/ha
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4, 5, 7, 8, 10
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Hopfen
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Falscher Mehltau des Hopfens
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Konzentration: 0.25 % Aufwandmenge: 2.25 - 5 kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n)
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4, 5, 11, 12
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Zierpflanzen allg.
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Krankheiten durch pathogene Bodenpilze
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Aufwandmenge: 150 - 300 g/m³ Anwendung: Vorbeugend. Giessen.
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5, 13, 14
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Auflagen und Bemerkungen:
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha.
- 1-2 Behandlungen.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
- Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
- Auch für die Luftapplikation.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
- Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
- Maximal 5 Behandlungen pro Jahr.
- SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
- Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
- Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
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