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Folpet WG 80
Artikelnummer: 3122

80 % Folpet WG

Wirkstoff:

Folpet 80 %

Formulierung:

WG

Anwendung:

Wasserdispergierbares Granulat (staubfrei). Fungizid für den Feld-, Obst-, Wein- und Zierpflanzenbau. Teilwirkung gegen Botrytis. Bei Birnen nicht anwenden.

Kultur

Schaderreger/Wirkung

Dosierungshinweise

Auflagen

Apfel

Teilwirkung:
Kelchfäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Anwendung: Während der Blüte.

1, 2, 3, 4, 5

Apfel

Lagerschorf des Apfels
Lentizellenfäulnis des Apfels
Schorf des Kernobstes

Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)

1, 3, 4, 5

Steinobst

Bitterfäule der Kirsche
Schrotschuss
Sprühfleckenkrankheit der Kirsche

Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Wartefrist: 3 Woche(n)

1, 3, 4, 5

Reben

Falscher Mehltau der Rebe
Teilwirkung:
Graufäule (Botrytis cinerea)
Nebenwirkung:
Rotbrenner

Konzentration: 0.125 %
Aufwandmenge: 2 kg/ha
Anwendung: Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.

4, 5, 6, 7, 8

Reben

Schwarzfleckenkrankheit der Rebe

Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 1.2 kg/ha
Anwendung: Stadium BBCH 07-10 (C-D).

4, 5, 8, 9

Reben

Weissfäule der Rebe

Konzentration: 0.15 %
Aufwandmenge: 2.4 kg/ha

4, 5, 7, 8, 10

Hopfen

Falscher Mehltau des Hopfens

Konzentration: 0.25 %
Aufwandmenge: 2.25 - 5 kg/ha
Wartefrist: 2 Woche(n)

4, 5, 11, 12

Zierpflanzen allg.

Krankheiten durch pathogene Bodenpilze

Aufwandmenge: 150 - 300 g/m³
Anwendung: Vorbeugend. Giessen.

5, 13, 14


Auflagen und Bemerkungen:

  1. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha.
  2. 1-2 Behandlungen.
  3. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
  4. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
  5. Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
  6. Auch für die Luftapplikation.
  7. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha.
  8. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
  9. Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
  10. Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
  11. Maximal 5 Behandlungen pro Jahr.
  12. SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.
  13. Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
  14. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.

Gebinde:

5 kg

Download:

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GHS07/08/09

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